Berserker
New Member
Hallo Leute !!!
Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte in einer Unterlassungserklärung vom 24. Januar Valve und Vivendi auf, an der Verkaufsversion von Half-Life² Änderungen vorzunehmen. Für den Fall der Mißachtung wurde eine Strafe von 6000 Euro angedroht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die den Dachverband über den Verbraucherzentralen bildet, sieht in dem originalen Packungs-Wortlaut "Sonstiges - Internetverbindung" eine Irreführung, da das Spiel ohne Internetzugang nur eingeschränkt beziehungsweise nicht nutzbar sei. Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann. Kritisiert wurde auch, dass das "Steam Subscriber Agreement" nur in englischer Sprache verfügbar ist. Die Rechtslage in Deutschland erfordere aber eine deutsche Version der ABG´s. In einem Punkt hat die VZBV sich allerdings geirrt - die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Spiel nur auf einem Rechner und nicht auf weiteren Systemen installiert werden kann. Steam erlaubt es, einen Account auch auf mehreren Rechnern zu nutzen - auf nur einem davon darf Half-Life 2 aber gleichzeitig laufen. Eine Stellungsnahme der betroffenen Firmen liegt bisher jedoch nicht vor.
Ps : Was sind denn schon 6000 Euro , die zahlen Firmen wie Valve oder Vivendi doch aus der Portokasse.
Quelle :
http://www.cs.4players.de
mfg
Berserker
Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte in einer Unterlassungserklärung vom 24. Januar Valve und Vivendi auf, an der Verkaufsversion von Half-Life² Änderungen vorzunehmen. Für den Fall der Mißachtung wurde eine Strafe von 6000 Euro angedroht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die den Dachverband über den Verbraucherzentralen bildet, sieht in dem originalen Packungs-Wortlaut "Sonstiges - Internetverbindung" eine Irreführung, da das Spiel ohne Internetzugang nur eingeschränkt beziehungsweise nicht nutzbar sei. Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann. Kritisiert wurde auch, dass das "Steam Subscriber Agreement" nur in englischer Sprache verfügbar ist. Die Rechtslage in Deutschland erfordere aber eine deutsche Version der ABG´s. In einem Punkt hat die VZBV sich allerdings geirrt - die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Spiel nur auf einem Rechner und nicht auf weiteren Systemen installiert werden kann. Steam erlaubt es, einen Account auch auf mehreren Rechnern zu nutzen - auf nur einem davon darf Half-Life 2 aber gleichzeitig laufen. Eine Stellungsnahme der betroffenen Firmen liegt bisher jedoch nicht vor.
Ps : Was sind denn schon 6000 Euro , die zahlen Firmen wie Valve oder Vivendi doch aus der Portokasse.
Quelle :
http://www.cs.4players.de
mfg
Berserker