#Burger-Ping meets HaKe

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Avatare im Netz !!!

TheBloodDeathVamp

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Kann es denn noch wahr sein ?

Oliver Kahn kann teuer werden...


Donald Duck, Lara Croft oder Miro Klose – ein den eigenen Nickname aufhübschendes Mini-Bild oder ein Avatar sind schnell im Netz veröffentlicht. Das kann böse Folgen haben, weiß Elke Wittich.

Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.

Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.

Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.

Öffentlich zugänglich

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».

Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.

Abmahnungen oder Anklage

Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.

Ein Auskunftsanspruch besteht allerdings nicht, so Kremer, Betreiber müssen Anwälten gegenüber keine Einzelheiten über ihre Kunden offenlegen.


Erledigt wäre der Fall damit trotzdem nicht, denn eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. «Wie die Musikindustrie in den Filesharing-Fällen, würde auch in einem solchen Fall Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft kann dann ermitteln und beim Forenbetreiber versuchen, an die User-Daten zu kommen.»

Nutzungsvereinbarungen

Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind.

Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt.

Az. 324 O 721/05

Das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) über die Verantwortlickeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copryright- und Urheberrechtsverletzungen anwenden.


«Das Urteil sagt ganz klar, dass der Betreiber mit einem Forum eine Gefahrenquelle für Straftaten geschaffen hat, und wenn er diese Möglichkeit bietet, dann muss er deren Nutzung entweder überwachen, indem er sich bei jedem hochgeladenen Bild davon überzeugt, dass es legal verwendet wird oder er muss zum Beispiel Avatare eben ganz abschaffen.»

Selbst die Verwendung von Bildern, die zum Beispiel bei Flickr mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie fei genutzt werden können, heruntergeladen wurden, kann zu Problemen führen. Denn gegen eine mögliche Klage des Urhebers schützt ein solcher Vermerk nicht. Deswegen sollte man, um wirklich sicher zu gehen, nur selbst erstellte Bilder als Avatare, Logos oder Illustration verwenden.

Nachträgliche Bearbeitungen

Auch nachträgliche Bearbeitungen bieten keinen Schutz vor juristischem Ärger. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zwar von Jedem nach Herzenslust verändert werden, die Veröffentlichung ist aber wieder nur dann statthaft, wenn der ursprüngliche Urheber zugestimmt hat.

Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen. Ausnahme: Die Verfremdung ist so stark, dass man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Ausgangsbild oder aus welchen Ausgangsbildern das neu entstandene Werk besteht.

Aber dann kann man auch gleich ein eigenes Bild malen oder fotografieren.

Darf man noch was ausser schlucken und Fresse halten hier in Deutschland ? :cry: :eek:
 

Mistfink

New Member
Dirk, wann hast du eigentlich deinem Kleinen so vor den Kopp geschossen, oder ist das am Ende gar nicht dein GIF?!

Nicht, dass du hier gegen Urheberrechte verstößt. ;-)
 
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