#Burger-Ping meets HaKe

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schon GEZahlt? NEIN!!!! kein interesse

tankstelle

New Member
hmmmm,
dann möchte ich aber anteilig nur für den mini-bildschirm an meinem Handy bezahlen oder kann ich das mit Hilfe eines Adapters auf einen großen Plasmabildschirm überbrücken?


ich finde auch doof, dass ich wegen alex jedes Jahr mehr zahlen muss bei der GEZ..... oller Schwarzfahrer du... :D
 

sondersonde

New Member
jo. noch ein stück aggressiver mit ein wenig endzeitstimmung und drohungen...

solang du dich der GEZ gegenüber nicht in irgendeiner form geäußert hast, wird da wohl nix mehr kommen. könnte ja wie gesagt auch einfach dein zweitwohnsitz sein, bei dem du nur einmalig 2 tage im jahr erreichbar bist, oder so.... weiß die GEZ ja nicht!


sondersonde
 

sv_luck

New Member
ein kommentar: gez find ich voll fürn ... wer meldet such da schon an.. kaufst dir n kleines taschenradio oder ein für zuhause und schon ...?!?!?!?

Kann mir da mal Jemand den Ablauf beschreiben wie das aussehen sollte wenn man sich da anmeldet ? thx...

:dance:
 

alexHB

New Member
Original von sondersonde
jo. noch ein stück aggressiver mit ein wenig endzeitstimmung und drohungen...

solang du dich der GEZ gegenüber nicht in irgendeiner form geäußert hast, wird da wohl nix mehr kommen. könnte ja wie gesagt auch einfach dein zweitwohnsitz sein, bei dem du nur einmalig 2 tage im jahr erreichbar bist, oder so.... weiß die GEZ ja nicht!


sondersonde

yo stimmt.. sie drohen mit bis zu 1000 euro und mit zusätzlichen nachzahlungen in den hunderten ;)

aber hier is ya mein erstwohnsitz.. bzw ich bin hier gemeldet, die adresse steht aufm perso...

was passiert denn, wenn ich einfach antworte und sage, dass ich nichts hab? n kumpel hat das so gemacht und der hat auch ruhe..
 

sondersonde

New Member
geht natürlich nicht darum, ob es dein zweitwohnsitz ist, oder obs im perso steht oder was weiß ich. geht nur darum, dass die GEZ das ja schlecht nachprüfen kann. wär ja noch schöner, wenn auf einmal irgendeine dahergelaufene firma ('tschibo' zb ;) ) zugriff auf daten aus dem melderegister bekäme. als nächstes fragt die bsag beim einsteigen dein polizeiliches führungszeugnis ab.... nene, so nicht. im moment hast du bei denen sozusagen den status "evtl. existent". ich würds einfach dabei belassen - besser wirds nicht mehr.



original von alexHB:
was passiert denn, wenn ich einfach antworte und sage, dass ich nichts hab? n kumpel hat das so gemacht und der hat auch ruhe..

normalerweise ja. nur siehe oben! immerhin gibst du denen damit ein zeichen, dass du unter der ihnen bekannten anschrift erreichbar bist. im gegensatz zur obigen lösung kann ihnen das immerhin noch grund zur motivation sein, dir mal einen ihrer schergen vorbeizuschicken. muss ja auch nicht unbedingt sein, nachher läuft aus versehen der fernseher im hintergrund... dann lieber nur als variable existieren.


sondersonde
 

eser127

New Member
Das beruht zunaechst mal auf Fakten.
Weiterhin gibt es natuerlich Vermutungen. Wie es bei Mutmassungen nunmal so ist, werden diese von einer Betroffenen freilich bestritten.
Was die Fakten betrifft, kannst Du es glaube ich sogar auf deren Website nachlesen. Bitte schaue selbst mal danach, ich bin irgendwie... ziemlich groggy.
 

sondersonde

New Member
ok, hab mal nach den rechtsgrundlagen geschaut. dem auf der seite der GEZ veröffentlichten gesetzestext entnimmt man, dass es eine regelmäßige datenübermittlung seitens der meldebehörden (gemäß der landesrechtlichen......) gibt! die GEZ betrachtet sich selber offenbar als öffentlich-rechtliche einrichtung. meines wissens ist sie das nicht und wenn sie dies wäre, müsste es eine bundesrechtliche grundlage dafür geben. die hab ich bisher nicht finden können. die GEZ selber schreibt auf ihrer seite nur lapidar "Die Erhebung der Rundfunkgebühren ist eine hoheitliche Tätigkeit." im MRRG (MeldeRechtsRahmenGesetz) steht in § 18 auch explzit:

§ 18 Abs. 1 MRRG
Die Meldebehörde darf einer anderen Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle im Inland aus dem Melderegister folgende Daten von Einwohnern übermitteln, soweit dies zur Erfüllung von in ihrer Zuständigkeit oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist:

1. Familiennamen,

2. frühere Namen,

3. Vornamen,

4. Doktorgrad,

5. Ordensnamen/Künstlernamen,

6. Tag und Ort der Geburt,

7. Geschlecht,

8. gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Sterbetag),

9. Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 gespeicherten Daten,

10. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,

11. Tag des Ein- und Auszugs,

12. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,

13. Übermittlungssperren,

14. Sterbetag und -ort. [....]


weiter heißt es

§ 18 Abs. 2 MRRG
Die Übermittlung weiterer als der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten oder die Übermittlung der in § 2 Abs. 1 oder 2 genannten Hinweise im Melderegister an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen ist nur dann zulässig, wenn der Empfänger

1. ohne Kenntnis der Daten zur Erfüllung einer ihm durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgabe nicht in der Lage wäre und

2. die Daten beim betroffenen Einwohner nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erheben könnte oder von einer Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, zu der die Daten erforderlich sind, abgesehen werden muss.


und dann wieder:

§ 18 Abs. 4 MRRG
Regelmäßige Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, insbesondere im Wege automatisierter Abrufverfahren, sind zulässig, soweit dies durch Bundes- oder Landesrecht unter Festlegung des Anlasses und des Zwecks der Übermittlungen, der Datenempfänger und der zu übermittelnden Daten bestimmt ist.


im endeffekt also eine sache der länder. das hessische pendant (MeldDUVO - meldedaten-übermittlungsverordnung) ist online leider nicht zu finden und selbst in meiner inzwischen umfangreichen bibliothek an juristischen schriften leider nicht zu finden. werd mir demnächst direkt mal nen nomos-band 'hessisches landesrecht' anschaffen. aber zumindest bei uns stieren hessen (ich sag nur: roland koch) ist ja dann eigentlich davon auszugehen, dass eine übermittlung sogar rechtmäßig stattfindet. bleibt nur fraglich ob, die GEZ tatsächlich als öffentliche stelle anzusehen ist. wo bitte soll das begründet sein?


sondersonde
 

eser127

New Member
GEZ handelt "im Auftrag von [...]" und ist selbst keine oeffentliche <wasauchimmer>. Durch die Verstrickungen hat sie aber eine gewisse Macht, jedoch selbst keine Rechte. Meldet man sich bei der GEZ an und bezahlt nicht, meldet sich die STADTKASSE. Reagiert man darauf nicht, wird man von einem VOLLZIEHUNGSBEAMTEN der Stadt kontaktiert. Alles weitere duerfte klar sein.
Fuer mich ist das insgesamt genauso inakzeptabel, wie beispielsweise die machenschaften der SCHUFA.
 

sondersonde

New Member
lassen sich auch immer wieder was neues einfallen, die jungs. wer sich damit beschäftigt, wie er der GEZ entgehen kann, sollte sich inzwischen vielleicht doch etwas umfangreicher über deren methoden informieren, denn wie ich grade gelesen hab, kommen die nicht nur vorbei, "GEZ, hallo! haben sie einen fernseher?". kein trick, den die GEZ nicht versucht. gestern sehe ich im fernsehen eine parodie auf die polizeidokus in der sich ein GEZ-angestellter vor des opfers tür auf den boden gelegt hat, geklingelt hat und dann so getan hat, als hätt er ein ernsthaftes problem. daraufhin zieht ihn das opfer in die wohnung, um zu helfen und hilfe zu versständigen. der GEZ-(un-)mensch steht auf und schaut sich die wohnung an, denn jetzt ist er im willen des besitzers hineingekommen.

das war zwar eine parodie, aber so fern ist die methodik der echten gar nicht. grad lese ich, dass die GEZ-leute sich zum beispiel als mitarbeiter des NDR (/WDR/HR/BR/MDR/....) ausgeben und ihr opfer zur letzten sendung '.....' befragen. antwortet der befragte, besteht begründeter verdacht, dass er leistungen unterschlägt. (zb hier zu lesen)

das ganze dürfte nach meiner ansicht nicht unbedingt rechtlichen bestand haben, denn der befragte kann ja immernoch sagen, dass er das am vorabend bei einem kollegen gesehen hat oder so. dennoch feiert die GEZ unter anderem mit DIESER strategie erfolge! bei ordnungswidrigkeiten, wird nämlich ERST die strafe gesetzt und dann erst evtl. darüber verhandelt (nur bei widerspruch). eine prüfung des sachverhalts, wie vor gericht, muss vorher nicht stattfinden. vermutlich handelt es sich also bei den verlierern dieser geschichte um leute, die nicht widersprochen haben.


sondersonde
 

eser127

New Member
Mitarbeiter auf Provisionsbasis sind stets hochmotiviert und einfallsreich - das kann man auch in anderen Bereichen immer wieder beobachten. Demzufolge kommt man, dem Erfolg zuliebe, auf schraege aber dafuer auch erfolgversprechende Ideen.
 

sv_luck

New Member
@sondersonde ... frage... wenn man den gesetzlichen vertreter angeben soll ... das müsst man doch nur wenn man unter 18 jahren ist. Aber Unter 18 Jahren muss man doch keine GEZgeb. zahlen oder ?
 

eser127

New Member
Hat weniger mit dem Alter zu tun als mit dem, was Du tust und wo Du wohnst. Solltest Du z.B. noch bei Deinen Eltern wohnen, ist durch ihre Zahlungen an die GEZ bereits alles abgedeckt - wenn Du Schueler bist. Solltest Du bereits ein eigenes Einkommen haben, dass xxx EUR uebersteigt (genaue Summe weiss ich jetzt nicht), dann musst Du selber zahlen.

EDIT: sv_luck hat heute wieder seine (kreative) Schreibphase, was? :D
 

sv_luck

New Member
Das finde ich schon heftig, das wenn du noch nichtmal 18 bist das man schon abgaben zahlen muss... -.- sauerrei

und ja heute hab ich mal wieder richig lust auf schreiben gehabt.. heute hats mich in den fingern gejuckt ^^ :lolpeng:(war ja in letzter zeit wegen schule recht verhindert)

:dance:
 

eser127

New Member
Passt hier ganz gut rein...

Bericht: Durch Privatsender droht zweite Rundfunkgebühr
Verbraucherschützer empört über Smart-Card-Pläne

Der Plan führender Privatsender, von den Zuschauern, die ihr Programm per Digital-Satellit empfangen, eine zweite Rundfunkgebühr zu kassieren, stößt bei Verbraucherschützern auf erbitterten Widerstand. Der Fachreferent der Verbraucherzentrale Bundesverband, Michael Brobowski, sagte gegenüber dem Focus, die Verbraucher, die die "Werbung letztendlich schon über die Produktpreise finanziert" hätten, sollten so "auch noch dafür bezahlen, dass sie sich diese Werbung im Fernsehen ansehen".

Der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1 Media AG, Guillaume de Posch, hatte die Pläne der Privatsender für eine zweite Gebühr bestätigt. Im Gespräch sind laut Focus drei Euro im Monat.

Verbraucherschützer Bobrowski ist überzeugt, dass viele Zuschauer, die Satellitenempfänger ohne "Smart-Card-Leser" besitzen, diese verschrotten müssten, weil die Programme verschlüsselt ausgestrahlt und nur mit freigeschalteter Chipkarte, die natürlich die Bezahlung der Gebühr voraussetzen würde, dargestellt werden könnten. Das sei ein gigantisches Konjunkturprogramm "zu Lasten der Konsumenten und der Umwelt".

Bobrowski mutmaßt gar, dass eine solche Gebühr das "Ende der anonymen TV-Nutzung" sei. Millionen zahlender Zuschauer seien für die Sender plötzlich identifizierbar, die zudem potenzielle Adressen für Werbe-Aussendungen gewännen. (ad)

:banghead:
 

alexHB

New Member
nachdem dieser fred nun ein jahr lang verschollen war, hier nun was neues:


eben gerade (also gegen 10 nach 8 abends) hab ich nen anruf bekommen, wo jm sagte, dass die ne umfrage in bremen machen zum thema "radiohören" ..... ich hab zum glück gesagt, dass ich kein radio besitze und daher auch keinen sender empfange.

ich finds ein bischen seltsam, dass man sone "umfrage" zu so später stunde durchführt.

meine vermutung: die gez.. kann das sein? dürfen die das mit solchen mitteln?
 

sondersonde

New Member
die legalität der mittel und wege der GEZ ist wie gesagt immer fraglich. sie beziehen nach landesrechtlicher grundlage offenbar tatsächlich die rahmendaten aus dem melderegister (aber definitiv auch noch über andere quellen) und schreiben dann penetrant jeden an. wenn nach 3 schreiben keine reaktion erfolgt, ist das nur deren vorgang auf die meldeauskunft. natürlich können die jederzeit auch später noch überprüfungen in jeglicher form durchführen. wie gesagt: man muss sich die GEZ ein wenig wie ein privatwirtschaftliches unternehmen vorstellen. das ist detektivarbeit, die die leisten, die auch auf entsprechenden wegen stattfinden kann.

vermutlich ist denen im rahmen eines partnervertrages mit irgendeinem unternehmen, dass deine nummer hat, diese zugegangen und wurde direkt verwertet. ein kurzer anruf, wenn der jenige antwortet, kann das grund genug sein, den angestellten einmal zur prüfung der sachlage vorbeizuschicken. jetzt ist es zwar so, dass der GEZ-mann zwar nicht ungefragt in deine wohnung darf, aber wenn die einmal blut gerochen haben, dann können die stur sein. sollte begründeter verdacht bestehen, haben die rechtliche wege, gerichtlich den zutritt zur wohnung zu erwirken.

btw fiel mir beim lesen auf: natürlich darf man nicht auf schreiben der GEZ widerrechtlich behaupten, man hätte keinen fernseher!! solange man nicht reagiert, lässt man sich nichts zu schulden kommen, behauptet man aber unwahr keinen fernseher zu haben, begeht man einen strafbaren betrug!!


naja, vielleicht war es ja auch gar nicht die GEZ am telefon.


sondersonde
 
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